Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 414/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17761
LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 414/07 (https://dejure.org/2008,17761)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.02.2008 - 3 Sa 414/07 (https://dejure.org/2008,17761)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 3 Sa 414/07 (https://dejure.org/2008,17761)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,17761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung, Tarifvertragsauslegung, Kündigung, Nachwirkung, Abmachung, andere, Einzelvertrag, Verzicht, Verdrängung, Wiederaufleben, Nichtigkeit, Auslegung, Sonderlohngebiet Hamburg, Bezirkslohntabelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer zumindest konkludent auf die Ablösung eines Tarifvertrages gerichteten Individualvereinbarung als Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung; Eintritt der Nachwirkung eines Tarifvertrages im Anschluss an das Ende der ...

  • Judicialis

    TVG § 3 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 5; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; TV Lohn/West (Baugewerbe) § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Ablösung der Nachwirkung einer Tarifregelung durch eine vor Ablauf des Tarifvertrages geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 186/04

    Vergütungsabrede unterhalb des Tariflohnes

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 414/07
    1) Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine etwaige vor Ablauf des Tarifvertrages schon geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung ist in jedem Fall, dass sie ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Ablösung des Tarifvertrages gerichtet ist (mit BAG vom 21.9.1989 - 1 AZR 454/88; BAG vom 23.5.2005 - 4 AZR 186/04; BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG schließt sich auch bei einem Verbandsaustritt an das Ende der Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 3 TVG an (BAG Urteil v. 23.2.2005 - 4 AZR 186/04 -, zitiert nach JURIS).

    Denn Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine etwaige vor Ablauf des Tarifvertrages schon geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung ist in jedem Fall, dass sie ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Ablösung des Tarifvertrages gerichtet ist (vgl. nur BAG vom 21.9.1989 - 1 AZR 454/88; BAG vom 23.5.2005 - 4 AZR 186/04; BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Der Wortlaut des § 4 Abs. 5 TVG spricht davon, dass nach Ablauf des Tarifvertrages seine Rechtsnormen weitergelten, "bis" sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden, geht also davon aus, dass die Nachwirkung zunächst eingetreten ist ( BAG vom 23.2.2005, 4 AZR 186/04 Rz. 31, vgl. auch BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05, Rz. 26 - jeweils zitiert nach JURIS).

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 414/07
    1) Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine etwaige vor Ablauf des Tarifvertrages schon geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung ist in jedem Fall, dass sie ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Ablösung des Tarifvertrages gerichtet ist (mit BAG vom 21.9.1989 - 1 AZR 454/88; BAG vom 23.5.2005 - 4 AZR 186/04; BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Denn Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine etwaige vor Ablauf des Tarifvertrages schon geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung ist in jedem Fall, dass sie ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Ablösung des Tarifvertrages gerichtet ist (vgl. nur BAG vom 21.9.1989 - 1 AZR 454/88; BAG vom 23.5.2005 - 4 AZR 186/04; BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Der Wortlaut des § 4 Abs. 5 TVG spricht davon, dass nach Ablauf des Tarifvertrages seine Rechtsnormen weitergelten, "bis" sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden, geht also davon aus, dass die Nachwirkung zunächst eingetreten ist ( BAG vom 23.2.2005, 4 AZR 186/04 Rz. 31, vgl. auch BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05, Rz. 26 - jeweils zitiert nach JURIS).

  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen der Auswirkungen auf den individuellen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 414/07
    1) Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine etwaige vor Ablauf des Tarifvertrages schon geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung ist in jedem Fall, dass sie ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Ablösung des Tarifvertrages gerichtet ist (mit BAG vom 21.9.1989 - 1 AZR 454/88; BAG vom 23.5.2005 - 4 AZR 186/04; BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 21.9.1989 - 1 AZR 454/88) lebten einzelvertragliche Regelungen, die vor Beendigung des Tarifvertrages verdrängt worden seien, in der Nachwirkungsphase wieder auf.

    Denn Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine etwaige vor Ablauf des Tarifvertrages schon geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung ist in jedem Fall, dass sie ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Ablösung des Tarifvertrages gerichtet ist (vgl. nur BAG vom 21.9.1989 - 1 AZR 454/88; BAG vom 23.5.2005 - 4 AZR 186/04; BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05 - jeweils zitiert nach JURIS).

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2008 - 4 Sa 419/07

    Nachwirkung; andere Abmachung; Hamburger Sonderlohngebiet; Tarifvertrag zur

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 414/07
    (3) Darüberhinaus ist - mit der 4. Kammer des LAG Schleswig-Holstein Az. 4 Sa 419/07 - Folgendes zu berücksichtigen:.

    (4) Der Entscheidung des LAG Schleswig- Holstein vom 21.2.2008 - 4 Sa 419/07 - ist auch dahingehend zu folgen, dass auch die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck nicht zu dem von der Beklagten gewünschten Auslegungsergebnis führt.

  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 715/05

    Bezugnahme auf Zuwendungs-TV

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 414/07
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG v. 20.9.2006 - 10 AZR 715/05 - m. w. N. - zitiert nach JURIS).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2008 - 1 Sa 416/07

    Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 414/07
    Für die Beklagte folgt sie aus § 72 Abs. 2 ArbGG wegen Divergenz zu dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 24.01.2008, Az.: 1 Sa 416/07.
  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 414/07
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. BAG vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01; BAG vom 22.03.2005 - 1 AZR 3/04; BAG vom 22.11.2005 - 1 AZR 458/04 - jeweils zitiert nach JURIS).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 414/07
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. BAG vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01; BAG vom 22.03.2005 - 1 AZR 3/04; BAG vom 22.11.2005 - 1 AZR 458/04 - jeweils zitiert nach JURIS).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 3/04

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 414/07
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. BAG vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01; BAG vom 22.03.2005 - 1 AZR 3/04; BAG vom 22.11.2005 - 1 AZR 458/04 - jeweils zitiert nach JURIS).
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 552/04

    Einwirkungspflicht von Arbeitgeber-Spitzenorganisationen auf ihre regionalen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 414/07
    Aus ihnen ergibt sich - was spätestens nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.01.2006 (4 AZR 552/04) nicht weiter zu vertiefen sein dürfte - eine Verpflichtung zur Führung von regionalen Tarifverhandlungen mit eigenständigem Gestaltungsspielraum.
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - 3 Sa 420/06

    Abgrenzung: schuldrechtliche Wirkung einer Tarifnorm, Auslegung des TV Lohn/West

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht